Wanderratte
Bekämpfung zulässig
Diese Art ist nicht besonders geschützt. Nach fachlicher Bestimmung und bei vernünftigem Grund (§ 39 BNatSchG) ist eine Bekämpfung zulässig – unter den geltenden Vorgaben (u. a. TRGS 540) und mit Sachkundenachweis.

Geschlossen · öffnet Sa 09:00 Uhr

Ratten
Redaktioneller Stand:
Ratten können dieselben Wege wiederholt nutzen. Sichtbare Spuren zeigen dabei nicht unbedingt den ganzen Befall.
Einsatz anfragenLassen Sie die Situation und mögliche Eintrittswege prüfen.Rechtsstatus
Bevor wir etwas unternehmen, bestimmen wir, welches Tier es ist. Was danach angeboten werden darf, hängt von seinem Schutzstatus ab.
Bekämpfung zulässig
Diese Art ist nicht besonders geschützt. Nach fachlicher Bestimmung und bei vernünftigem Grund (§ 39 BNatSchG) ist eine Bekämpfung zulässig – unter den geltenden Vorgaben (u. a. TRGS 540) und mit Sachkundenachweis.
Bestimmung
Körperbau, Ohren und Schwanz geben erste Hinweise. Wir betrachten das Tier zusammen mit der Situation vor Ort, um die Art zu bestimmen.
Rattus norvegicus

Rattus rattus

Mus musculus

Spuren lesen
Kot, Nagespuren und Laufwege können Hinweise auf Ratten liefern. Wir prüfen, wie die Spuren zusammenpassen und welche Bereiche wir genauer untersuchen müssen.

Dunkle, spindelförmige Spuren finden sich häufig entlang von Wänden, Leitungen und geschützten Kanten.

Parallel verlaufende Kerben an Holz, Kabeln oder Verpackungen können auf wiederkehrende Aktivität hinweisen.

Dunkle Schmierspuren an Wand- und Bodenkanten können entstehen, wenn Tiere dieselben Wege wiederholt nutzen.

Vorder- und Hinterfüße können in Staub oder feinem Material Abdrücke hinterlassen.

Öffnungen an Fundamenten, Leitungen und Bodenanschlüssen können Eintritt oder Rückzugsort markieren.
Gebäude verstehen
Wir suchen im und um das Gebäude nach Stellen, durch die Ratten hineingelangen, und nach Wegen, die sie im Gebäude nutzen.

Wir prüfen Durchführungen, Rohre und Fugen.
Wir kontrollieren Anschlüsse, Sockel und Schwellen.
Wir beziehen Abläufe und Leitungswege in die Prüfung ein.
Vermeiden Sie offene Nahrungsquellen und leicht erreichbare Vorräte.
Wir prüfen Deckung, Kompost und geschützte Randbereiche.
Wir klären, um welche Art es geht und wo sie aktiv ist oder hineingelangt.
Wir entfernen Anreize wie erreichbares Futter und erschweren den Tieren ihre Wege.
Wir sichern bauliche Schwachstellen und erschweren so eine Rückkehr.
Vorgehen
Wir suchen nach der Ursache und möglichen Zugängen. Nach der Bekämpfung kontrollieren wir, ob sie gewirkt hat.
Wir bestimmen die Art und prüfen die Aktivität sowie mögliche Eintrittspunkte.
Wir erfassen Laufwege, Rückzugsorte und Anreize wie erreichbares Futter.
Wir legen mit Ihnen fest, wie wir gegen den Befall vorgehen.
Wir prüfen das Ergebnis und passen unser Vorgehen bei Bedarf an.
Häufige Fragen
Spuren, Geräusche und Sichtungen liefern Hinweise. Wir prüfen, wie die Laufwege, Zugänge und mögliche Ursachen zusammenhängen.
Davon ist abzuraten – und das ist rechtlich, nicht nur fachlich begründet. Rodentizide dürfen nicht offen ausgelegt werden; nötig sind manipulationssichere Köderstationen, die mitgelieferten Pappboxen genügen nicht. Seit Ende Juni 2026 ist vor jedem Einsatz blutgerinnungshemmender Rattengifte zudem eine Befallsermittlung vorgeschrieben. Bei Wanderratten in Nordwestdeutschland können Resistenzen gegen die frei verkäuflichen Wirkstoffe Bromadiolon und Difenacoum vorkommen. Dann kann es sein, dass sie den Köder fressen, der Befall aber bestehen bleibt. Und für Katzen, Hunde und Greifvögel besteht die Gefahr einer Sekundärvergiftung.
Eine Meldepflicht ist uns für Bad Salzuflen nicht bekannt. Manche Städte in NRW schreiben in einer Rattenverordnung vor, dass Eigentümer einen Befall melden und bekämpfen lassen müssen. Unabhängig davon kann das Ordnungsamt den Eigentümer verpflichten, gegen einen Befall vorzugehen, wenn davon eine Gefahr ausgeht. Lassen Sie einen Befall deshalb zügig fachgerecht bekämpfen.
Das klären wir persönlich anhand von Fundort, Nutzung, Zugänglichkeit und Aktivität. Fotos der Spuren und eine kurze Beschreibung helfen bei der ersten Einschätzung.
Die Anfahrt beträgt 39,90 €. Nach der Prüfung vor Ort erhalten Sie ein verbindliches Angebot, bevor wir anfangen. Einen Notdienstzuschlag gibt es bei uns nicht.
Lagern Sie Lebens- und Futtermittel geschlossen und sichern Sie Abfälle. Vermeiden Sie erreichbare Nahrungsquellen und schließen Sie mögliche Zugänge nach fachlicher Prüfung dauerhaft.
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