0151 72180244

Geschlossen · öffnet Sa 09:00 Uhr

Zu den Gewerbe-Ratgebern

Dokumentation & Prävention

Schädlingsbekämpfer für Betriebe auswählen

Klären Sie vor dem Auftrag, wie der Dienstleister den Befall untersucht und das Verfahren auswählt.

Preis und Reaktionszeit sind wichtig, sagen aber wenig darüber aus, ob ein Vorgehen geeignet ist. Lassen Sie sich erklären, wie der Dienstleister Art und Ausmaß bestimmt, Risiken reduziert und die Wirkung kontrolliert.

Redaktioneller Stand:

Persönliche Beratung mit Objektunterlagen und klarer Maßnahmenplanung

Überblick

Qualifikation, Vorgehen und Abschluss prüfen

Fragen Sie, wie der Dienstleister die Art bestimmt und den Befall aufnimmt. Lassen Sie sich Verfahren, Sicherheitsinformationen, Dokumentation und Nachkontrollen erklären. Das Angebot sollte benennen, welche Leistungen es umfasst und was Sie beitragen müssen.

Hinweise erkennen

Woran Auftraggeber Qualität erkennen

Kompetenz
Nachweise sind vorzeigbar Der Dienstleister sollte die berufliche Qualifikation beziehungsweise erforderliche Sachkunde für die angebotene Leistung erklären und belegen können.
Methode
Untersuchen vor dem Einsatz von Mitteln Bevor der Dienstleister ein Verfahren empfiehlt, erfasst er Art, Ausmaß und Ursache sowie die Nutzung sensibler Bereiche.
Nachweis
Nachkontrollen gehören in den Auftrag Vereinbaren Sie auch Berichte, Empfehlungen, Termine und Nachkontrollen als Bestandteil der Leistung.

Vorgehen

Erste Schritte

  1. Bedarf beschreiben

    Beschreiben Sie Gebäude, Nutzung, Befund, Dringlichkeit, sensible Bereiche und die gewünschte Dokumentation.

  2. Qualifikation prüfen

    Fragen Sie nach den zur Leistung passenden Ausbildungs-, Sachkunde- oder Zertifikatsnachweisen. Klären Sie auch, welche Leistungen der Betrieb nicht übernimmt.

  3. Angebote vergleichen

    Vergleichen Sie neben dem Endpreis auch Untersuchung, Termine, Verfahren, Material, Nachkontrollen und ausgeschlossene Leistungen.

  4. Abschluss definieren

    Vereinbaren Sie vorab, woran Sie den Erfolg beurteilen. Legen Sie außerdem fest, welche Empfehlungen zur Vorbeugung Sie schriftlich erhalten.

Bitte vermeiden

Das sollten Sie vermeiden

Fachliche Hilfe

Welche Fragen gehören ins Erstgespräch?

Klären Sie, wer die Untersuchung übernimmt und wie die Art bestätigt wird. Fragen Sie nach Alternativen zu Bioziden, also Mitteln gegen schädliche Organismen, und danach, was Betrieb oder Bewohner vorbereiten müssen. Lassen Sie sich erklären, wie der Dienstleister Befund, Anwendung und Wirkung dokumentiert.

  • Passen Qualifikation und Sachkunde zur vorgesehenen Arbeit?
  • Sind Leistungsumfang, Termine und Nachkontrollen schriftlich vereinbart?
  • Berücksichtigt das Vorgehen Kinder, Tiere, Lebensmittel und Publikumsverkehr?
  • Ist erklärt, wie Sie mitwirken und einem neuen Befall vorbeugen sollen?

Fragen zum Vorgehen?

Ihre Fragen besprechen

Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Sie können uns anrufen oder ein Foto per WhatsApp schicken.

Mo–Fr 8–18 Uhr · Sa 9–16 Uhr

Häufige Fragen

Fragen zum Thema

Welcher Nachweis ist sinnvoll?

Das Umweltbundesamt empfiehlt, sich einen IHK-Abschluss als Schädlingsbekämpfer oder zumindest einen behördlich anerkannten Sachkundenachweis zeigen zu lassen. Je nach Produkt gelten zusätzliche Anforderungen.

Ist das günstigste Angebot automatisch schlechter?

Nein. Vergleichen Sie aber denselben Leistungsumfang. Prüfen Sie, ob das Angebot nur eine erste Behandlung oder auch Untersuchung, mehrere Termine, Dokumentation und Erfolgskontrolle umfasst.

Muss der Dienstleister das eingesetzte Mittel nennen?

Als Auftraggeber brauchen Sie die Informationen, mit denen Sie die Räume sicher vorbereiten und nutzen können. Produkt, Anwendungsbereich und Schutzmaßnahmen sollten dokumentiert sein.

Was ist bei Rahmenverträgen wichtig?

Regeln Sie, wie häufig je nach Risiko kontrolliert wird, wie schnell der Dienstleister reagiert und wie er berichtet. Legen Sie fest, wann weitere Verantwortliche einzubeziehen sind und wo die Leistungsgrenzen liegen. Auch Standortänderungen und die regelmäßige Prüfung des vereinbarten Vorgehens gehören in den Vertrag.

Quellen und Redaktion

Quellen des Ratgebers

Die Inhalte wurden anhand öffentlich zugänglicher Fach- und Rechtsquellen erstellt. Sie ersetzen keine Diagnose, medizinische Beratung oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Ratgeber

Weitere Ratgeber zum Thema

AnrufenE-Mail