0151 72180244

Geschlossen · öffnet Sa 09:00 Uhr

Zu den Gewerbe-Ratgebern

Hausverwaltung

Kita, Schule und Pflegeeinrichtung

Stimmen Sie das Vorgehen in der Einrichtung ab, bevor Sie eine Behandlung veranlassen.

Kinder, ältere Menschen und betreute Personen brauchen besonderen Schutz. Berücksichtigen Sie deshalb Nutzung, Zugänglichkeit, Lebensmittel, Reinigungszeiten und interne Hygienepläne, bevor Sie ein Verfahren auswählen.

Redaktioneller Stand:

Fachliche Kontrolle eines unbesetzten Gruppenraums in einer sensiblen Einrichtung

Überblick

Bereich sichern und Hygieneverantwortliche informieren

Dokumentieren Sie den Fund, verhindern Sie den Zugang zum betroffenen Bereich und informieren Sie die Leitung beziehungsweise die Hygieneverantwortlichen. Verwenden Sie keine frei zugänglichen Fallen, Köder oder Eigenmittel.

Hinweise erkennen

Was vor jeder Maßnahme geklärt sein muss

Personen
Wer nutzt den Bereich? Berücksichtigen Sie Alter, Unterstützungsbedarf, Allergien und möglichen unbeaufsichtigten Zugang bei der Wahl des Verfahrens und der Sicherung.
Zeit
Wann ist der Bereich leer? Stimmen Sie Belegung, Reinigung, Lüftung und erneute Freigabe auf den Tagesablauf der Einrichtung ab.
Hygiene
Welcher interne Plan gilt? Stimmen Sie Meldewege, Zuständigkeiten und Reinigungsverfahren mit dem bestehenden Hygieneplan ab.

Vorgehen

Erste Schritte

  1. Fund und Bereich sichern

    Dokumentieren Sie die Spur und beschränken Sie den Zugang. Schützen Sie gegebenenfalls Lebensmittel oder Materialien, mit denen Personen in Kontakt kommen.

  2. Verantwortliche einbeziehen

    Beziehen Sie nach dem internen Plan Leitung, Hygieneverantwortliche, Träger und gegebenenfalls das Gebäudemanagement ein.

  3. Risiko bewerten

    Beurteilen Sie gemeinsam Art, Ausmaß, Nutzung und die mögliche bauliche Ursache. Klären Sie auch, ob Personen mit dem Befall oder eingesetzten Mitteln in Kontakt kommen könnten.

  4. Freigabe festlegen

    Stimmen Sie Vorbereitung, Behandlung, Reinigung, Wartezeiten und erneute Freigabe schriftlich aufeinander ab.

Bitte vermeiden

Das sollten Sie vermeiden

Fachliche Hilfe

Wann braucht die Einrichtung ein eigenes Vorgehen?

Bei jedem bestätigten Befall in regelmäßig genutzten Innenbereichen müssen Sie das Vorgehen auf die Einrichtung abstimmen. Berücksichtigen Sie bei Auswahl und Durchführung besonders schutzbedürftige Personen und die Vorgaben des Produkts.

  • Kinder oder betreute Personen haben Zugang zum betroffenen Bereich.
  • Betroffen sind Küche, Speiseraum, Pflege- oder Schlafbereich.
  • Sie erwägen den Einsatz von Bioziden, also Mitteln gegen schädliche Organismen, oder von Fallen.
  • Sie müssen das Vorgehen nach Hygieneplan mit Träger und Gebäudemanagement abstimmen.

Fragen zum Vorgehen?

Ihre Fragen besprechen

Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Sie können uns anrufen oder ein Foto per WhatsApp schicken.

Mo–Fr 8–18 Uhr · Sa 9–16 Uhr

Häufige Fragen

Fragen zum Thema

Muss die Einrichtung sofort schließen?

Das lässt sich nicht pauschal entscheiden. Maßgeblich sind Art und Umfang des Befalls, die Nutzung der Bereiche sowie interne beziehungsweise behördliche Vorgaben.

Gehört Schädlingsbefall in den Hygieneplan?

Einrichtungen nach § 36 IfSG müssen innerbetriebliche Verfahren zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Wie Schädlingsmeldungen eingebunden werden, sollte objektspezifisch geregelt sein.

Dürfen Maßnahmen während des Betriebs stattfinden?

Das hängt vom Verfahren und vom Produkt ab. Häufig lassen sich eine Untersuchung oder gesicherte planmäßige Kontrollen organisieren. Anwendungen und die anschließende Freigabe müssen Sie genau abstimmen.

Wie informiert man Eltern oder Angehörige?

Klären Sie intern, wer die Information übernimmt. Informieren Sie sachlich und beschränken Sie personenbezogene Angaben auf das Nötige. Inhalt und Zeitpunkt hängen von Befund, Risiko und den Vorgaben des Trägers ab.

Quellen und Redaktion

Quellen des Ratgebers

Die Inhalte wurden anhand öffentlich zugänglicher Fach- und Rechtsquellen erstellt. Sie ersetzen keine Diagnose, medizinische Beratung oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Ratgeber

Weitere Ratgeber zum Thema

AnrufenE-Mail