Betrieb & Hygiene
Akuter Befall im Lebensmittelbetrieb
Sichern Sie zuerst die betroffene Ware, die Wege im Betrieb und die Spuren des Fundes.
Ein Tier in Produktion, Küche oder Lager setzt die Verantwortlichen unter Druck. Wenn Sie ohne Abstimmung eingreifen, können Spuren verloren gehen oder Tiere sich verteilen. Legen Sie deshalb fest, wer den Fund sichert, gefährdete Ware schützt und die weitere Prüfung veranlasst.
Redaktioneller Stand:

Überblick
Fundstelle und gefährdete Ware sichern
Dokumentieren Sie Ort und Zeitpunkt und sichern Sie, wenn möglich, ein gefundenes Tier für die Bestimmung. Sperren Sie gefährdete Ware nach Ihrem internen Verfahren und informieren Sie die verantwortliche Person. Versprühen Sie keine Mittel. Danach müssen Umfang und Ursache fachlich geprüft werden.
Hinweise erkennen
Was für die Ersteinschätzung zählt
- Fund
- Art und Fundort Ein lebendes Tier, Kot, Fraßspuren, Gespinste oder beschädigte Verpackungen geben unterschiedliche Hinweise. Fotografieren Sie den Fund mit einem Größenvergleich.
- Ware
- Nähe zum Produkt Prüfen Sie zuerst offene Lebensmittel, Kontaktflächen und betroffene Chargen, also die zugehörigen Warenpartien. Diese haben Vorrang vor einer ungezielten Suche im ganzen Betrieb.
- Verlauf
- Einzelfund oder Muster Vergleichen Sie den Fund mit älteren Meldungen, Lieferungen und Reinigungsbereichen. Auch bisherige Kontrollergebnisse können zeigen, ob sich bereits eine Entwicklung abzeichnet.
Vorgehen
Erste Schritte
-
Befund sichern
Fotografieren Sie den Fund und bewahren Sie ihn möglichst geschützt auf. Notieren Sie Ort, Zeit, Schicht und den Namen der meldenden Person.
-
Produkt schützen
Trennen Sie gefährdete Ware und Bereiche nach Ihrem betrieblichen Verfahren zur Sperrung und Freigabe ab.
-
Verantwortliche im Betrieb informieren
Informieren Sie die für Hygiene oder den Betrieb verantwortliche Person. Stoppen Sie parallel laufende eigene Maßnahmen.
-
Ursache eingrenzen
Veranlassen Sie eine fachliche Untersuchung und Kontrollen auf Schädlingsspuren. Stimmen Sie die nötigen Korrekturen ab und lassen Sie die Nachkontrolle dokumentieren.
Bitte vermeiden
Das sollten Sie vermeiden
Fachliche Hilfe
Wann ist eine sofortige Untersuchung nötig?
Veranlassen Sie eine sofortige Untersuchung bei Funden an offener Ware, in Produktions- oder Küchenbereichen, bei Hinweisen auf Schaben oder Nager sowie bei wiederholten Meldungen. Erst wenn die Art bestimmt und der Fundort untersucht ist, lassen sich Umfang und Risiko beurteilen.
- Offene Lebensmittel oder Kontaktflächen sind betroffen.
- Sie finden Schaben, Nagerkot oder lebende Nager im Innenbereich.
- In kurzer Zeit oder in verschiedenen Zonen treten mehrere Funde auf.
- Es ist unklar, ob der Befall aus einer Lieferung, einem Bauteil oder einer Nachbareinheit stammt.
Fragen zum Vorgehen?
Ihre Fragen besprechen
Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Sie können uns anrufen oder ein Foto per WhatsApp schicken.
Mo–Fr 8–18 Uhr · Sa 9–16 Uhr
Häufige Fragen
Fragen zum Thema
Muss der Betrieb sofort schließen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Art, Umfang, betroffener Bereich und Produktkontakt müssen bewertet und die zuständigen betrieblichen beziehungsweise behördlichen Vorgaben beachtet werden.
Soll die Fundstelle vor dem Termin gereinigt werden?
Der Schutz der Produkte geht vor. Dokumentieren Sie den Fund jedoch zuerst. Stimmen Sie weitergehende Reinigung möglichst ab, damit sich die Ursache noch erkennen lässt.
Reicht ein Foto für die Artbestimmung?
Manchmal lässt sich die Art auf einem Foto bestimmen, aber nicht immer. Ein aufbewahrtes Tier und die Untersuchung der Umgebung liefern meist mehr Hinweise.
Was gehört in den Abschlussnachweis?
Halten Sie Fund, betroffene Bereiche, Bewertung und Maßnahmen fest. Dazu gehören Zuständigkeiten, Termine, die Produktentscheidung nach internem Verfahren und das Ergebnis der Nachkontrolle.
Quellen und Redaktion
Quellen des Ratgebers
Die Inhalte wurden anhand öffentlich zugänglicher Fach- und Rechtsquellen erstellt. Sie ersetzen keine Diagnose, medizinische Beratung oder Rechtsberatung im Einzelfall.
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- EU-Kommission: Leitfaden zu GHP und HACCP (2022/C 355/01)
- Umweltbundesamt: Professionelle Schädlingsbekämpfung
Im Lexikon



